CO2-Preis 2026: So berechnen Sie die Mehrkosten für Heizung und Warmwasser in Ihrer Mietwohnung

CO2-Preis 2026: So berechnen Sie die Mehrkosten für Heizung und Warmwasser in Ihrer Mietwohnung






CO2-Preis 2026: So berechnen Sie die Mehrkosten für Heizung und Warmwasser in Ihrer Mietwohnung

Der CO2-Preis wird ab 2026 zu einer spürbaren finanziellen Belastung in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Als Mieter zahlen Sie die Mehrkosten für Heizung und Warmwasser mit. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen konkret, wie Sie Ihre persönliche Zusatzbelastung selbst berechnen können. Sie erfahren, welche Daten Sie benötigen, wie die gesetzliche Umlage funktioniert und mit welchen Maßnahmen Sie Ihre Kosten aktiv senken können. So gewinnen Sie Planungssicherheit für Ihr Haushaltsbudget.

Was ist der CO2-Preis und warum steigt er bis 2026?

Seit 2021 gibt es in Deutschland einen nationalen CO2-Preis für die Emissionen aus den Bereichen Wärme und Verkehr. Er verteuert fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Flüssiggas und Kohle, um Anreize für Energieeinsparungen und erneuerbare Energien zu setzen. Der Preis wird pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid (CO2) erhoben. Für Mieter gilt: Die Kosten entstehen beim Vermieter durch den Brennstoffeinkauf, werden aber gemäß der „CO2-Kostenaufteilungsverordnung“ auf die Mieter umgelegt. Der Preis steigt jährlich planmäßig an, um die Klimaziele zu erreichen. Für 2026 ist ein weiterer signifikanter Anstieg vorgesehen, der Ihre Nebenkosten direkt erhöht.

Die festgelegte Preisentwicklung im Überblick

Die Bundesregierung hat einen verbindlichen Preispfad bis 2025 festgelegt. Für die Zeit danach ist der genaue Mechanismus offen, Experten prognostizieren jedoch einen weiteren Anstieg. Für eine realistische Kalkulation Ihrer Mehrkosten ab 2026 sollten Sie mit einem Korridor planen:

  • 2021: 25 €/t CO2
  • 2024: 45 €/t CO2
  • 2025: 55 €/t CO2
  • Ab 2026: Der Preis wird voraussichtlich in einem Auktionsverfahren zwischen 55 € und 65 € pro Tonne ermittelt. Für Ihre persönliche Vorsorge ist eine Kalkulation mit 65 bis 75 € pro Tonne empfehlenswert, um einen realistischen finanziellen Puffer einzubeziehen.

Warum trifft es Mieter besonders?

Mieter haben meist keinen Einfluss auf die Art der Heizungsanlage oder die Gebäudedämmung. Dennoch tragen Sie die verbrauchsabhängigen Kosten. Die gesetzliche Umlage nach der CO2-Kostenaufteilungsverordnung schafft hier einen Ausgleich: Die Mehrkosten werden zu 50-70% nach dem tatsächlichen Verbrauch verteilt. Ihr individuelles Heiz- und Nutzungsverhalten wird somit zum entscheidenden Kostenfaktor. Wer energiebewusst handelt, kann die Belastung deutlich reduzieren.

Schritt-für-Schritt: So berechnen Sie Ihre Mehrkosten selbst

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Mehrbelastung in drei systematischen Schritten. Sie benötigen dafür Ihren Energieverbrauch, die Art des Brennstoffs und den anzusetzenden CO2-Preis.

Schritt 1: Ermitteln Sie Ihren Energieverbrauch

Die Grundlage ist Ihr persönlicher Verbrauch an Heizenergie und Warmwasser. Finden Sie den Wert in Kilowattstunden (kWh) auf Ihrer letzten Heizkostenabrechnung. Ist nur der Verbrauch für das gesamte Haus ausgewiesen, fragen Sie bei Ihrer Hausverwaltung nach dem Anteil für Ihre Wohnung.

Tipp für Neumieter oder bei fehlender Abrechnung: Arbeiten Sie mit Richtwerten. Multiplizieren Sie Ihre Wohnfläche in m² mit einem typischen spezifischen Verbrauch:

  • Älteres, unsaniertes Gebäude: 120 – 160 kWh/m² pro Jahr
  • Saniertes Gebäude oder Neubau: 50 – 80 kWh/m² pro Jahr

Beispiel für 75 m² im unsanierten Bestand: 75 m² x 140 kWh/m² = 10.500 kWh/Jahr.

Schritt 2: Identifizieren Sie den verwendeten Brennstoff

Welches Heizsystem versorgt Ihr Mietshaus? Die gängigsten fossilen Brennstoffe sind Erdgas, Heizöl und Flüssiggas. Jeder Brennstoff hat einen spezifischen „Emissionsfaktor“ (kg CO2 pro kWh), der für die Umrechnung Ihres Verbrauchs in CO2-Emissionen entscheidend ist. Diese Information finden Sie ebenfalls auf Ihrer Nebenkostenabrechnung oder erfragen sie beim Vermieter. Achten Sie bei Mischsystemen (z.B. Gas plus Solarthermie) auf einen gemittelten Wert für Ihr Haus.

Schritt 3: Wenden Sie die Berechnungsformel an

Setzen Sie alle Informationen in diese Formel ein:

Jährliche Mehrkosten (€) = (Energieverbrauch in kWh) x (Emissionsfaktor in kg CO2/kWh) x (CO2-Preis in €/t) / 1000

Die Division durch 1000 rechnet von Kilogramm in Tonnen um. Für die monatliche Belastung teilen Sie das Ergebnis durch 12.

Praxistabelle: Emissionsfaktoren und Beispielrechnung

Diese Richtwerte des Umweltbundesamtes bilden die Grundlage für die gesetzliche Abrechnung:

Brennstoff Emissionsfaktor (kg CO2/kWh) Anmerkung
Erdgas 0,202 Häufigster Brennstoff in Mietshäusern
Heizöl 0,266 Höhere Emissionen, oft in älteren Gebäuden
Flüssiggas (LPG) 0,230 Oft bei fehlendem Gasnetzanschluss
Fernwärme variabel Abhängig vom Erzeugungsmix; Wert beim Versorger erfragen
Kohle 0,340 Sehr hohe Emissionen, im Mietbereich selten

Detaillierte Beispielrechnung für 2026 (angenommener Preis: 70 €/t):

Szenario 1 – Erdgasheizung: 10.500 kWh x 0,202 kg/kWh x 70 €/t / 1000 = 148,47 € pro Jahr (ca. 12,37 €/Monat).

Szenario 2 – Heizölheizung: 10.500 kWh x 0,266 kg/kWh x 70 €/t / 1000 = 195,51 € pro Jahr (ca. 16,29 €/Monat).

Die Beispiele zeigen den deutlichen Einfluss des Brennstoffs auf Ihre künftige Belastung.

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Welche Rolle spielt die Heizkostenverordnung (HKVO) und die CO2-Kostenaufteilung?

Die gesetzliche Grundlage für eine faire Verteilung ist die Heizkostenverordnung (HKVO) in Verbindung mit der CO2-Kostenaufteilungsverordnung. Sie schreiben vor:

  • 50-70% verbrauchsabhängige Umlage: Dieser Anteil der Heiz- und CO2-Kosten richtet sich nach Ihrem gemessenen Verbrauch. Ihr Verhalten hat hier direkten Einfluss.
  • 30-50% flächenabhängige Umlage: Dieser Anteil wird nach Ihrer Wohnfläche verteilt und ist von Ihrem Verhalten unabhängig.

Der Vermieter muss die CO2-Kosten in der Nebenkostenabrechnung transparent und gesondert ausweisen. Prüfen Sie die Angaben zu CO2-Preis, Emissionsfaktor und Ihrem Verbrauch.

Die Bedeutung des Wärmemengenzählers

Für die verbrauchsgenaue Abrechnung sind funktionierende Messgeräte essenziell. In Ihrer Wohnung sind das in der Regel Heizkostenverteiler an den Heizkörpern oder ein zentraler Wärmemengenzähler. Stellen Sie sicher, dass diese Geräte frei zugänglich und nicht verdeckt sind, damit sie korrekt abgelesen werden können. Defekte oder veraltete Geräte können zu fehlerhaften Verbrauchswerten führen. Informieren Sie Ihren Vermieter umgehend, wenn Sie einen Defekt vermuten.

So können Sie als Mieter Ihre CO2-Kosten aktiv senken

Sie sind den steigenden Kosten nicht hilflos ausgeliefert. Mit diesen praktischen Maßnahmen reduzieren Sie Ihren Verbrauch und damit Ihre Belastung durch den CO2-Preis:

  • Heizverhalten optimieren: Senken Sie die Raumtemperatur um 1 Grad Celsius. Dies spart durchschnittlich etwa 6% Energie. Nutzen Sie programmierbare Thermostatventile, um die Heizung nachts und bei Abwesenheit automatisch zu drosseln.
  • Wasserverbrauch reduzieren: Duschen Sie kürzer und installieren Sie wassersparende Duschköpfe und Durchflussbegrenzer. Diese senken den Energieaufwand für Warmwasser deutlich.
  • Wärmeverluste minimieren: Überprüfen Sie Fenster und Türen auf Zugluft. Einfache Dichtungsbänder aus dem Baumarkt können hier Abhilfe schaffen. Schließen Sie nachts Rollläden und Vorhänge.
  • Heizkörper freihalten und entlüften: Stellen Sie keine Möbel vor die Heizkörper und verhindern Sie lange Vorhänge darüber. Entlüften Sie die Heizkörper zu Beginn der Heizsaison, um eine effiziente Wärmeverteilung zu gewährleisten.
  • Mit dem Vermieter ins Gespräch kommen: Fragen Sie nach Plänen zur energetischen Sanierung (z.B. Dämmung, Heizungstausch). Auch der Einbau von Einzelraumthermostaten mit moderner Regelung kann den Verbrauch senken.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum CO2-Preis für Mieter

1. Muss ich als Mieter den CO2-Preis überhaupt zahlen?

Ja. Gemäß der CO2-Kostenaufteilungsverordnung ist der Vermieter berechtigt, die durch den CO2-Preis entstandenen Mehrkosten für die von Ihnen verbrauchte Heizenergie und das Warmwasser auf Sie umzulegen. Die Umlage erfolgt über die jährliche Nebenkostenabrechnung.

2. Woher weiß ich, welcher CO2-Preis in meiner Abrechnung angesetzt wurde?

Ihr Vermieter ist verpflichtet, die Berechnung der CO2-Kosten in der Nebenkostenabrechnung transparent darzulegen. Dort muss der verwendete CO2-Preis pro Tonne, der Emissionsfaktor für den Brennstoff und Ihr zugrunde gelegter Verbrauch klar ausgewiesen sein. Bei Unklarheiten fordern Sie eine detaillierte Aufstellung an.

3. Was kann ich tun, wenn ich die Berechnung in meiner Abrechnung für falsch halte?

Prüfen Sie zunächst die angegebenen Werte (Verbrauch, Emissionsfaktor, CO2-Preis) anhand Ihrer Unterlagen. Bei begründeten Zweifeln fordern Sie schriftlich eine Korrektur und Erläuterung von Ihrem Vermieter ein. Im Streitfall können Sie eine kostenpflichtige Überprüfung durch einen eingetragenen Heizkostenabrechner oder eine Mieterberatung veranlassen.

4. Senkt ein Heizungswechsel durch den Vermieter meine CO2-Kosten sofort?

Das hängt vom neuen System ab. Ein Wechsel von Öl oder Gas zu einer Wärmepumpe oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit hohem Erneuerbaren-Anteil senkt den spezifischen Emissionsfaktor erheblich – Ihre CO2-Kosten sinken entsprechend. Ein reiner Brennstoffwechsel (z.B. von Öl zu Gas) bringt eine geringere, aber dennoch spürbare Entlastung.

5. Gibt es eine finanzielle Entlastung für Mieter mit geringem Einkommen?

Direkte Entlastungen wie die geplante „Klimageld“-Rückerstattung pro Kopf sind bisher noch nicht umgesetzt. Indirekt können Sie staatliche Förderungen für energetische Sanierungen anregen, von denen Sie als Mieter durch niedrigere Verbräuche profitieren. Informieren Sie sich über Möglichkeiten wie den „Klimabonus“ oder steuerliche Entlastungen, sofern diese politisch beschlossen werden.


Hinweis: Dieser Beitrag wurde vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

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